Damit werde „dem Missbrauch des Abmahnwesens endlich ein Riegel vorgeschoben“, kommentierte dazu der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). Gemeinsam mit führenden Wirtschaftsverbänden hatte sich der ZDK mit Nachdruck für eine solche Regelung eingesetzt. Das neue Gesetz schütze insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen. Zudem grenze es die finanziellen Folgen bei berechtigten Abmahnungen deutlich ein und schaffe erleichterte Voraussetzungen für Gegenansprüche bei unberechtigten Abmahnungen.
Kann ja nur bedeuten, dass das für alle gilt. (Quelle: https://reifenpresse.de - NRZ/Arno Borchers)