Schon länger ist bekannt: Die Verwendung von Google-Fonts auf Internetseiten als direkte Einbindung via "fonts.googlapis.com" ist gemäß aktueller Rechtssprechung des Landgerichts München ein DSGVO-Verstoß. Seit einigen Wochen wird dieses Problem deutlich. Zahlreiche Webseitenbetreiber wurden und werden deshalb angeschrieben bzw. abgemahnt - siehe dazu z.B. https://glm.io/167472. Es wird daher dringend empfohlen, zu prüfen, ob Google Fonts eingebunden sind, oder ob bereits alle Fonts vom eigenen Webspace geladen werden oder sowieso nur Browser-Standardschriften zum Einsatz kommen. Ob eine Seite Google-Schriften lädt, lässt sich mit verschiedenen Onlinetools (z.B. https://sicher3.de/google-fonts-checker/ ) oder auch mit den Entwicklerwerkzeugen des Browsers (in Firefox z.B. F12, Netzwerkanalyse) prüfen.