Die Konsequenz daraus: Die österreichische Datenschutzbehörde erklärte den Einsatz des US-Tools Google Analytics Anfang des Jahres für rechtswidrig – eine bahnbrechende Entscheidung. Seitdem haben sich die Behörden von Italien, Frankreich und Dänemark dieser Ansicht angeschlossen.
Google versuchte nach der österreichischen Entscheidung noch gegenzusteuern, indem es neue Datenschutz-Funktionen in Google Analytics implementierte. Doch auch diese reichen nicht aus, um Rechtmäßigkeit herzustellen, wie die dänische Datenschutzbehörde erst Ende September beschied.
Und auch dem Lösungsansatz, Server in der EU zu betreiben oder Tochterfirmen die Datenverarbeitung zu überlassen, war kein Glück beschieden. Laut Datenschutzbehörden haben US-Regierungsbehörden und Nachrichtendienste auch auf Server und US-Tochterfirmen Zugriff, egal wo diese ihren offiziellen Standort haben. Möglich macht’s das US-Gesetz “CLOUD Act”.
Nutzer der Analytics-Lösung müssten demnach die Nutzung einstellen, wenn man auf der richtigen Seite des Rechts stehen wolle. Oder zusätzliche Maßnahmen treffen, um die Daten von EU-Bürgern zu schützen.
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